Mitteilung
08.01.2020 | ||
Neujahrsvorsatz | ||
Jeder kennt es: Zu Beginn eines neuen Jahres nehmen sich zahlreiche Menschen Dinge vor, die sie ändern oder erledigen wollen. Über die Sinnhaftigkeit solcher Vorsätze, die häufig gebrochen werden, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Unabhängig vom Jahresbeginn ist es sicher sinnvoll, sich über Vorsorge Vorsätze zu fassen: Was will ich, wenn ich meinen Willen nicht mehr äußern kann? Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Verfügungen von Todes wegen sind stets individuell. Wie Sie sinnvoll vorsorgen können, erfahren Sie bei uns. Lassen Sie sich einen Termin geben! | ||
<< weitere Mitteilungen |