Mitteilung
21.11.2017 | ||
Wie mache ich mein Testament? | ||
Haben Sie sich auch schon einmal vorgenommen, für den Fall der Fälle alles zu regeln? Die Formalitäten sind gering. Ein privatschriftliches Testament kann nahezu von jedermann über 16 Jahre für sich selbst verfasst werden. Es muss nur handgeschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Das Testament kann auch durch einen Notar errichtet werden. Der gibt das Testament in amtliche Verwahrung. Wenn nun aber der Partner mittestieren soll? Bei Eheleuten kein Problem. Ein Ehegatte schreibt und beide unterzeichnen das gemeinschaftliche Testament (§§ 2265 ff BGB). Was ist, wenn man aber nun nicht verheiratet ist? Wenn statt der gesetzlichen Erben lieber ein Freund bedacht werden soll? Wenn man befürchtet, dass der Erbe nicht sorgsam mit dem Nachlass umgeht? Wenn der Wunsch besteht, neben den Kindern auch die Enkel zu berücksichtigen? Wenn gar die geliebte Katze versorgt sein will oder ein ungeliebter, gesetzlicher Erbe von der Erbschaft ausgeschlossen werden soll? Lassen Sie sich fachkundig beraten. Wir finden die passende Form und die richtige Formulierung auch für Ihr Anliegen! |
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