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Mitteilungen
21.04.2021
Ist es ratsam, noch im Jahr 2022 Immobilien zu übertragen? Viele Immobilienübertragungen werden durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 2023 teurer.
Durch die hohe Nachfrage an Immobilien kam es in den Jahren von 2015 bis 2022 zu einer enormen Preissteigerung von ca. 67 %-Punkten
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21.04.2021
Auch in Pandemie-Zeiten sind wir für Sie da!
Rechtliche Tätigkeiten sind systemrelevant. Aufgrund unseres Hygienekonzeptes können weiterhin Besprechungen in unserer Kanzlei stattfinden...
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26.06.2020
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Wir freuen uns! Die Rechtsanwaltskammer München hat Rechtsanwältin Julia Starke ihr besonderes Fachwissen bescheinigt...
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08.01.2020
Neujahrsvorsatz
Jeder kennt es: Zu Beginn eines neuen Jahres nehmen sich zahlreiche Menschen Dinge vor, die sie ändern oder erledigen wollen...
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10.10.2019
Anwältinnenkonferenz des DAV
Die 28. Anwältinnenkonferenz des DAV findet vom 24.-26.10.2019 in Augsburg statt. Frau Rechtsanwältin Starke...
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Mitteilung

    11.04.2017
Grenzen der Testierfreiheit, Artikel 14 Grundgesetz

Freiheit, bedeutet, ohne Zwang aus verschiedenen Möglichkeiten zu wählen. Nirgendwo in unserer Rechtsordnung ist diese Freiheit größer als beim Testieren: Solange die Formalitäten eingehalten sind, kann der letzte Wille in einem einzigen Satz oder auf zahlreichen Seiten formuliert werden. Man kann seine Familie zum Erbe machen oder seinen Nachbarn, einen Freund, einen Verein, eine Institution etc.

Grenzenlos ist auch diese Freiheit nicht. Das Pflichtteilsrecht ist eine wichtige Grenze, die Testierende kennen sollten. Dies hindert jedoch nicht daran, Pflichtteilsberechtigte nicht zu bedenken.

Ein Testament darf auch nicht gegen die „guten Sitten“ nach § 138 BGB oder gegen ein Gesetz nach § 134 BGB verstoßen, sonst ist das Testament unwirksam.

Mancher hat sich früher bereits per Erbvertrag oder Ehegattentestament in seiner Freiheit eingeschränkt.

Gerne beraten wir Sie zu Risiken und Möglichkeiten bei der Testamentsgestaltung fachkundig.

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