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21.04.2021
Ist es ratsam, noch im Jahr 2022 Immobilien zu übertragen? Viele Immobilienübertragungen werden durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 2023 teurer.
Durch die hohe Nachfrage an Immobilien kam es in den Jahren von 2015 bis 2022 zu einer enormen Preissteigerung von ca. 67 %-Punkten
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21.04.2021
Auch in Pandemie-Zeiten sind wir für Sie da!
Rechtliche Tätigkeiten sind systemrelevant. Aufgrund unseres Hygienekonzeptes können weiterhin Besprechungen in unserer Kanzlei stattfinden...
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26.06.2020
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Wir freuen uns! Die Rechtsanwaltskammer München hat Rechtsanwältin Julia Starke ihr besonderes Fachwissen bescheinigt...
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08.01.2020
Neujahrsvorsatz
Jeder kennt es: Zu Beginn eines neuen Jahres nehmen sich zahlreiche Menschen Dinge vor, die sie ändern oder erledigen wollen...
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10.10.2019
Anwältinnenkonferenz des DAV
Die 28. Anwältinnenkonferenz des DAV findet vom 24.-26.10.2019 in Augsburg statt. Frau Rechtsanwältin Starke...
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Mitteilung

    28.09.2016
Der Augsburger Mietspiegel kommt!

Nachdem Augsburg als drittgrößte Stadt Bayerns die Mietspiegelerrichtung beschlossen hat, sind sowohl Mieter als auch Vermieter verunsichert. Wie, wann und aus welchen Gründen in welcher Höhe die Miete erhöht werden kann, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Der Mietspiegel wird zu einer Vereinfachung dieser Erhöhungsmöglichkeiten führen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

In Augsburg gibt es bisher keinen Mietspiegel. Genauso wenig wie in Landsberg, Bayreuth oder in Lands-hut. Vergleichbar große Städte wie Rostock, Karlsruhe und Wiesbaden haben alle Mietspiegel. Augsburg ist die drittgrößte Stadt Bayerns mit 280.000 Einwohnern und hatte in der Vergangenheit keine Veranlassung gesehen, einen Mietspiegel zu erstellen. In der Haushaltssitzung vom 17.03.2016 wurde der Etat des Sozialreferates aufgestockt. Eine Ausschreibung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels läuft.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein. Er ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen. Wenn diese Voraussetzungen eingehalten werden, wird vermutet, dass die im Mietspiegel bezeichneten Entgel-te die ortsüblichen Vergleichsmieten wiedergeben.

Wenn der qualifizierte Mietspiegel vorliegt, ist dies das erste Begründungsmittel, welches ein Vermieter angeben muss, um die Miete zu erhöhen.

Um sich im Labyrinth des Mieterhöhungsverfahrens zurecht zu finden, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen!

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