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21.04.2021
Ist es ratsam, noch im Jahr 2022 Immobilien zu übertragen? Viele Immobilienübertragungen werden durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 2023 teurer.
Durch die hohe Nachfrage an Immobilien kam es in den Jahren von 2015 bis 2022 zu einer enormen Preissteigerung von ca. 67 %-Punkten
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21.04.2021
Auch in Pandemie-Zeiten sind wir für Sie da!
Rechtliche Tätigkeiten sind systemrelevant. Aufgrund unseres Hygienekonzeptes können weiterhin Besprechungen in unserer Kanzlei stattfinden...
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26.06.2020
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Wir freuen uns! Die Rechtsanwaltskammer München hat Rechtsanwältin Julia Starke ihr besonderes Fachwissen bescheinigt...
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08.01.2020
Neujahrsvorsatz
Jeder kennt es: Zu Beginn eines neuen Jahres nehmen sich zahlreiche Menschen Dinge vor, die sie ändern oder erledigen wollen...
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10.10.2019
Anwältinnenkonferenz des DAV
Die 28. Anwältinnenkonferenz des DAV findet vom 24.-26.10.2019 in Augsburg statt. Frau Rechtsanwältin Starke...
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Mitteilung

    03.12.2014
Enterbt! Und was nun?

Zunächst sollten Sie nicht den Kopf hängen lassen, sondern anwaltliche Beratung einholen. Möglicherweise ist die Enterbung unwirksam? Vielleicht steht Ihnen trotz Enterbung wenigstens ein Pflichtteilsanspruch zu?

Was ist ein Pflichtteil?
Leiblichen Kindern, Ehepartnern und Eltern steht per Gesetz ein Geldanspruch gegen den Erben zu. Der Erbe wird damit verpflichtet, einen Teil der Erbmasse an den Enterbten zu bezahlen. Dieser Teil ist zwar nur halb so hoch wie das gesetzliche Erbteil (§ 2303 BGB), entsteht jedoch sofort ab dem Erbfall (§ 2317 BGB).


Wie bekommt man den Pflichtteil?
Zuerst sollte der Pflichtteilsberechtigte herausfinden, wie hoch sein Pflichtteil ist. Dazu muss er vom Erben erfahren, welchen Wert der Nachlass hat. Auf die Erteilung dieser Auskunft gibt es einen gesetzlichen Anspruch (§ 2314 BGB). Möglicherweise vermindert oder erhöht sich der Nachlass um Schenkungen, die der Verstorbene noch zu Lebzeiten tätigte (§ 2325 BGB, § 2327 BGB). Wenn die Pflichtteilshöhe feststeht, muss der Erbe den Pflichtteilsberechtigten ausbezahlen.

Lassen Sie sich fachkundig beraten, damit Sie erfahren, was Ihnen zusteht!

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