Zunächst sollten Sie nicht den Kopf hängen lassen, sondern anwaltliche Beratung einholen. Möglicherweise ist die Enterbung unwirksam? Vielleicht steht Ihnen trotz Enterbung wenigstens ein Pflichtteilsanspruch zu?
Was ist ein Pflichtteil?
Leiblichen Kindern, Ehepartnern und Eltern steht per Gesetz ein Geldanspruch gegen den Erben zu. Der Erbe wird damit verpflichtet, einen Teil der Erbmasse an den Enterbten zu bezahlen. Dieser Teil ist zwar nur halb so hoch wie das gesetzliche Erbteil (§ 2303 BGB), entsteht jedoch sofort ab dem Erbfall (§ 2317 BGB).
Wie bekommt man den Pflichtteil?
Zuerst sollte der Pflichtteilsberechtigte herausfinden, wie hoch sein Pflichtteil ist. Dazu muss er vom Erben erfahren, welchen Wert der Nachlass hat. Auf die Erteilung dieser Auskunft gibt es einen gesetzlichen Anspruch (§ 2314 BGB). Möglicherweise vermindert oder erhöht sich der Nachlass um Schenkungen, die der Verstorbene noch zu Lebzeiten tätigte (§ 2325 BGB, § 2327 BGB). Wenn die Pflichtteilshöhe feststeht, muss der Erbe den Pflichtteilsberechtigten ausbezahlen.
Lassen Sie sich fachkundig beraten, damit Sie erfahren, was Ihnen zusteht! |