Mitteilung
16.06.2014 | ||
Wieso sollten Ehepaare in Bayern ein „Berliner Testament“ errichten? | ||
Wenn ein Ehepartner stirbt, geht sein Vermögen an die gesetzlichen Erben. Um zu erreichen, dass das gemeinsame Vermögen zu Lebzeiten für den Partner erhalten bleibt, können sich Eheleute wechselseitig zu alleinigen Vollerben einsetzen. Die gemeinsamen Kinder werden in der Regel zu Schlusserben des überlebenden Ehegatten bestimmt. Für Testamente mit diesem Inhalt hat sich der Ausdruck „Berliner Testament“ eingebürgert, weil sich bereits zu Kaiser Wilhelms Zeiten das Berliner Reichsgericht mit diversen juristischen Auslegungsfragen zu befassen hatte. Man kann also mit dem „Berliner Testament“ allemal rechtzeitig für den Partner vorsorgen - auch dann, wenn man nicht in Berlin, sondern in Bayern wohnt. |
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