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Mitteilungen
21.04.2021
Ist es ratsam, noch im Jahr 2022 Immobilien zu übertragen? Viele Immobilienübertragungen werden durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 2023 teurer.
Durch die hohe Nachfrage an Immobilien kam es in den Jahren von 2015 bis 2022 zu einer enormen Preissteigerung von ca. 67 %-Punkten
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21.04.2021
Auch in Pandemie-Zeiten sind wir für Sie da!
Rechtliche Tätigkeiten sind systemrelevant. Aufgrund unseres Hygienekonzeptes können weiterhin Besprechungen in unserer Kanzlei stattfinden...
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26.06.2020
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Wir freuen uns! Die Rechtsanwaltskammer München hat Rechtsanwältin Julia Starke ihr besonderes Fachwissen bescheinigt...
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08.01.2020
Neujahrsvorsatz
Jeder kennt es: Zu Beginn eines neuen Jahres nehmen sich zahlreiche Menschen Dinge vor, die sie ändern oder erledigen wollen...
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10.10.2019
Anwältinnenkonferenz des DAV
Die 28. Anwältinnenkonferenz des DAV findet vom 24.-26.10.2019 in Augsburg statt. Frau Rechtsanwältin Starke...
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Mitteilung

    16.06.2014
Wieso sollten Ehepaare in Bayern ein „Berliner Testament“ errichten?

Wenn ein Ehepartner stirbt, geht sein Vermögen an die gesetzlichen Erben. Um zu erreichen, dass das gemeinsame Vermögen zu Lebzeiten für den Partner erhalten bleibt, können sich Eheleute wechselseitig zu alleinigen Vollerben einsetzen.

Die gemeinsamen Kinder werden in der Regel zu Schlusserben des überlebenden Ehegatten bestimmt.

Für Testamente mit diesem Inhalt hat sich der Ausdruck „Berliner Testament“ eingebürgert, weil sich bereits zu Kaiser Wilhelms Zeiten das Berliner Reichsgericht mit diversen juristischen Auslegungsfragen zu befassen hatte. Man kann also mit dem „Berliner Testament“ allemal rechtzeitig für den Partner vorsorgen - auch dann, wenn man nicht in Berlin, sondern in Bayern wohnt.

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