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Mitteilungen
21.04.2021
Ist es ratsam, noch im Jahr 2022 Immobilien zu übertragen? Viele Immobilienübertragungen werden durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 2023 teurer.
Durch die hohe Nachfrage an Immobilien kam es in den Jahren von 2015 bis 2022 zu einer enormen Preissteigerung von ca. 67 %-Punkten
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21.04.2021
Auch in Pandemie-Zeiten sind wir für Sie da!
Rechtliche Tätigkeiten sind systemrelevant. Aufgrund unseres Hygienekonzeptes können weiterhin Besprechungen in unserer Kanzlei stattfinden...
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26.06.2020
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Wir freuen uns! Die Rechtsanwaltskammer München hat Rechtsanwältin Julia Starke ihr besonderes Fachwissen bescheinigt...
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08.01.2020
Neujahrsvorsatz
Jeder kennt es: Zu Beginn eines neuen Jahres nehmen sich zahlreiche Menschen Dinge vor, die sie ändern oder erledigen wollen...
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10.10.2019
Anwältinnenkonferenz des DAV
Die 28. Anwältinnenkonferenz des DAV findet vom 24.-26.10.2019 in Augsburg statt. Frau Rechtsanwältin Starke...
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Mitteilung

    16.04.2014
Privatschriftliches Testament

Ein privatschriftliches Testament ist dann formwirksam, wenn es mit der Hand geschrieben und unterschrieben wird. Der Testierende muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und testierfähig sein, §§ 2064, 2247 BGB. Von einem öffentlichen Testament spricht man, wenn es zur Niederschrift eines Notars errichtet wird. Der Testierende muss seine letztwilligen Verfügungen vor dem Notar erklären und nur unterschreiben. Der Notar gibt das Testament in amtliche Verwahrung, §§ 2064, 2231, 2232 BGB. Es empfiehlt sich, genau zu formulieren. Beispielsweise sollte aus dem Testament eindeutig hervorgehen, wer Erbe werden soll und wer lediglich ein Vermächtnis erhält.

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