Mitteilung
20.01.2014 | ||
Schönheitsreparaturen und Schadenersatz | ||
Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam und der Mieter gibt die Wohnung in rot-gelb-grün gestrichen zurück? Hier kann der Vermieter Renovierungsarbeiten bzw. Schadenersatz verlangen, sofern die Wohnung bei Einzug in hellen, neutralen Farben gestrichen war. Der Schadenersatzanspruch des Vermieters ergibt sich aus §§ 535, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 242 BGB. Lassen auch Sie die Klauseln im Mietvertrag überprüfen, um vor unangenehmen Überraschungen gefeit zu sein! |
||
<< weitere Mitteilungen |