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Mitteilungen
21.04.2021
Ist es ratsam, noch im Jahr 2022 Immobilien zu übertragen? Viele Immobilienübertragungen werden durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 2023 teurer.
Durch die hohe Nachfrage an Immobilien kam es in den Jahren von 2015 bis 2022 zu einer enormen Preissteigerung von ca. 67 %-Punkten
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21.04.2021
Auch in Pandemie-Zeiten sind wir für Sie da!
Rechtliche Tätigkeiten sind systemrelevant. Aufgrund unseres Hygienekonzeptes können weiterhin Besprechungen in unserer Kanzlei stattfinden...
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26.06.2020
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Wir freuen uns! Die Rechtsanwaltskammer München hat Rechtsanwältin Julia Starke ihr besonderes Fachwissen bescheinigt...
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08.01.2020
Neujahrsvorsatz
Jeder kennt es: Zu Beginn eines neuen Jahres nehmen sich zahlreiche Menschen Dinge vor, die sie ändern oder erledigen wollen...
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10.10.2019
Anwältinnenkonferenz des DAV
Die 28. Anwältinnenkonferenz des DAV findet vom 24.-26.10.2019 in Augsburg statt. Frau Rechtsanwältin Starke...
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Mitteilung

    26.03.2019
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).

„Wer als Abkömmling nicht erbt, bekommt wenigstens den Pflichtteil und den Pflichtteil gibt’s immer!“ heißt es. Stimmt das überhaupt?

Kann man einen unliebsamen Pflichtteilsberechtigten ausschließen?

Fakt ist: Einen, für alle Fälle allgemeingültigen Ausschluss des Pflichtteils gibt es nicht. Dennoch existieren tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, den gesetzlichen Pflichtteil zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Familienrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, lebzeitige Rechtsgeschäfte oder letztwillige Verfügungen sind legitime Mittel, die Pflichtteilsregelungen anzupassen. Egal, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und die Durchsetzungsfähigkeit Ihres Anspruches prüfen lassen wollen oder ob Sie den Pflichtteil für einen Pflichtteilsberechtigten vermeiden oder reduzieren lassen wollen: In unserer Kanzlei prüfen wir Ihre Möglichkeiten. Lassen Sie sich fachkundig beraten!

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